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Als moderne Agrargenossenschaft verbinden wir Tradition und Innovation. Unsere Expertise im Agrarhandel sichert Ihnen Qualität und Wachstum. Mit modernen Lösungen für eine erfolgreiche Landwirtschaft begleiten wir Sie von der Saat über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Energie-Angebote für Ihren Betrieb und Ihre private Energieversorgung.
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AKTUELLES
Die Mitgliedstaaten wollen trotz grundsätzlicher Unterstützung für die Kommissionsvorschläge, dass die Überwachung und der Schutz sensibler Sektoren ausgebaut werden. Sie pochen beispielsweise auf einen verstärkten bilateralen Schutzmechanismus. Dieser soll der EU die Möglichkeit geben, zu reagieren, sollte es infolge der neuen Zollzugeständnisse zu einem deutlichen Anstieg der Importe oder ernsthaften Schäden für die inländischen Erzeuger kommen. Außerdem wollen die Mitgliedstaaten von der EU-Kommission bis zum 31. Dezember 2028 einen Bericht über die Umsetzung des Abkommens und der wirtschaftlichen Auswirkungen vorgelegt bekommen.
Diese Änderungswünsche beziehen sich auf einen Gesetzesvorschlag, der unter anderem vorsieht, den USA bei vielen Agrarprodukten Zollsenkungen zu gewähren. Für die EU sensible Produkte wie Geflügelfleisch oder Ethanol sollen von diesen Plänen jedoch nicht betroffen sein. Ein zweiter Gesetzesvorschlag, der sich um den zollfreien Import von amerikanischen Hummern dreht, wurde vom Rat ohne Änderungswünsche unterstützt.
Damit sind die Mitgliedstaaten bereit für den Trilog mit dem Europäischen Parlament. Die Abgeordneten werden jedoch voraussichtlich noch einige Zeit brauchen, um sich auf eine Position zu einigen. Laut Bernd Lange, dem Vorsitzenden des Handelsausschusses des EU-Parlaments und Berichterstatter für das geplante Abkommen, wird der Ausschuss über seine Position frühestens im Januar abstimmen. Das Plenum würde dann voraussichtlich im Februar oder März über seinen Verhandlungsstandpunkt entscheiden. AgE
Wie aus der Entschließung hervorgeht, sind auch aus Sicht der französischen Abgeordneten mehrere Aspekte fraglich. Wie im Europaparlament ist man sich in der Nationalversammlung nicht sicher, ob die EU-Kommission entscheiden durfte, dass die künftige Partnerschaft in Form von zwei getrennten Verträgen zur Ratifizierung vorgelegt wird. Auf den Prüfstand müssen laut den Abgeordneten zudem der vorgesehene Ausgleichsmechanismus und die Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip.
Rechtlich bindend ist die Entschließung nicht. Der zusätzliche Druck auf die Regierung dürfte sich in Grenzen halten. Immer wieder betonen Kabinettsmitglieder, dass das Abkommen in seiner derzeitigen Form nicht zustimmungsfähig sei. Zuletzt erklärte Europaminister Benjamin Haddad mit Blick auf die Entschließung, dass die vorgesehenen Schutzklauseln ein notwendiger und nützlicher Fortschritt seien, allerdings noch nicht ausreichten. Paris pocht auf die Durchsetzung der europäischen Standards über Spiegelklauseln für Importe und hält auch verstärkte Kontrollen für unverzichtbar. In Bezug auf die Angleichung von Produktionsstandards bei Einfuhren hat es jüngst etwas Bewegung in Brüssel gegeben.
An einer Sperrminorität für die Abstimmung im Rat arbeitet Landwirtschaftsministerin Annie Genevard bereits seit Längerem. Für Unruhe sorgen indes immer wieder Äußerungen von Staatspräsident Emmanuel Macron, die insbesondere in den Reihen der Landwirtschaft Zweifel an den tatsächlichen Absichten der Staatsführung säen. In den vergangenen Wochen hatte es landesweit immer wieder kleinere Proteste gegen das Abkommen gegeben. AgE
Insgesamt sieht der Agraretat der Bundesregierung für 2026 Ausgaben in Höhe von 6.99 Mrd. Euro vor. Das sind rund 100 Mio. Euro mehr als in diesem Jahr. Mit einer Summe von rund 4,2 Mrd. Euro entfallen 60% des Budgets auf die landwirtschaftliche Sozialpolitik. Keine Änderungen gibt es beim zweitgrößten Posten, der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), für die wieder 907 Mio. Euro eingestellt sind. Hinzu kommen 110 Mio. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), die in die Waldförderung fließen sollen. Nach der verspäteten Verabschiedung des Bundeshaushalts 2025 im September hat das Parlament nunmehr innerhalb weniger Wochen den zweiten Jahresetat beschlossen. Der mit der vorgezogenen Bundestagswahl in Verzug geratene Zeitplan ist damit wieder in der Reihe.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagierte zwiespältig auf den 26er Haushalt. Zum einen sei die Verstetigung des LUV-Bundeszuschusses sowie der Ackerbaustrategie auf Vorjahresniveau „ein wichtiges Zeichen der Verlässlichkeit für unsere Familienbetriebe“, sagte Generalsekretärin Stefanie Sabet. Zum anderen sei jedoch völlig unklar, wie Investitionen für mehr Tierwohl gerade in der Schweinehaltung ab Sommer 2026 finanziell gestemmt werden sollen. Sabet bezeichnete ein bundeseinheitliches Förderprogramm als unverzichtbar. Finanzierungszusagen müssten eingehalten werden. Dringend notwendig sei ein aufeinander abgestimmtes Gesamtpaket mit Erleichterungen beim Genehmigungsrecht, einer praxistaugliche Umsetzung vor Ort, einer Anpassung bestehender Regelungen an EU-Standards sowie deutlichen Verbesserungen bei der Tierhaltungskennzeichnung. Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit für Stallumbauten, Klimaschutz und mehr Tierwohl, betonte die DBV-Generalsekretärin. Nur so würden aus politischen Ankündigungen tatsächlich investierbare Perspektiven auf den Höfen.
Weltmarkt und Wochenmarkt
Die Berichterstatter von Union und SPD im Haushaltsausschuss für den Einzelplan 10, Dr. Oliver Vogt und Esther Dilcher, zeigten sich in der Bundestagsdebatte zufrieden mit den Ergebnissen der Haushaltsverhandlungen. Vogt sieht den Haushalt als klares Signal an die Landwirte, dass trotz vielfacher Belastungen Besserung in Aussicht ist. Erste Maßnahmen zum Bürokratieabbau und eine konsequente Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Vorgaben stünden für die Neuausrichtung der deutschen Agrarpolitik. SPD-Haushaltpolitikerin Dilcher hob das Bekenntnis des Ausschusses zum Bundesprogramm Umbau Tierhaltung (BUT) hervor und kritisierte erneut die Entscheidung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, das Programm auslaufen zu lassen. Wer die Stallbauförderung in die GAK verlagern wolle, müsse sagen, wo die notwendigen zusätzlichen Mittel dafür herkommen sollen, so die Abgeordnete an die Adresse von Ressortchef Alois Rainer.
In seiner Rede betonte der Bundeslandwirtschaftsminister die wirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit stelle daher einen Schwerpunkt seiner Agrarpolitik dar, so der CSU-Politiker. Dem diene nicht zuletzt die neue Agrarexportstrategie, die Rainer noch in diesem Jahr vorlegen will. Der Minister trat zugleich Befürchtungen entgegen, damit werde eine einseitige politische Ausrichtung einhergehen: „Unsere Betriebe können Weltmarkt und Wochenmarkt.“ Er stehe für eine Agrarpolitik, die beides berücksichtige. Nicht gelten lassen will der Minister Vorwürfe, die „Heimatpolitik“ komme in seinem Haus zu kurz. Die Förderung der ländlichen Entwicklung über die Gemeinschaftsaufgabe stehe seit Jahrzehnten für diesen Bereich. Er werde nun daran gehen, die Maßnahmen „weiter zu verfeinern“, kündigte der Minister an.
Eine positive Bilanz der bisherigen schwarz-roten Agrarpolitik zog der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann. Zu den erreichten Verbesserungen zählt Stegemann neben der Wiedereinführung der Agrardieselvergünstigung die Abschaffung der Stoffstrombilanz als sichtbares Zeichen für Bürokratieabbau, die Ausweitung der versicherungsfreien Beschäftigung auf 90 Tage, die Senkung der Stromsteuer, ferner die Schaffung der Voraussetzungen für eine künftige Bejagung des Wolfs sowie die Abschaffung des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz. „Wir haben schon einiges gemacht, und es kommt noch viel mehr“, so Stegemann.
Eine wichtige anstehende Aufgabe ist für SPD-Agrarsprecherin Dr. Franziska Kersten die Beseitigung ungleicher Wettbewerbsverhältnisse in der Lebensmittelkette. Das unlängst vorgelegte Sondergutachten der Monopolkommission mache deutlich, dass es hier politischen Handlungsbedarf gebe. Notwendig sei eine wirksame Missbrauchsaufsicht. Die im Zuge der Haushaltsverhandlungen beschlossene Einrichtung einer Ombudsstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werde einen ersten Beitrag dazu leisten, um faire Erzeugerpreise zu gewährleisten und mehr Wettbewerbsgleichheit im Markt zu erreichen. Dies könne jedoch nur ein erster Schritt sein.
Schaufensterpolitik
Grünen-Agrarpolitiker Karl Bär warf der Koalition vor, sie tue nichts, um den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft zu reduzieren und nehme die damit einhergehenden massiven Umweltprobleme billigend in Kauf. Die Abschaffung des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz bezeichnete Bär als falsches Signal. Der Grünen-Politiker kritisierte ebenso wie Marcel Bauer von der Linken, dass die zusätzlichen Parkinson-Mittel für die LUV vom Staat aufgebracht würden, anstatt die Hersteller der Pestizide zur Verantwortung zu ziehen, die mutmaßlich die Krankheit bei Anwendern verursacht hätten.
AfD-Agrarsprecher Stephan Protschka warf der Bundesregierung vor, sie betreibe auch im Landwirtschaftsbereich eine „Schaufenster-Politik“, ohne dass damit Verbesserungen für die Betriebe verbunden seien. Weder kann Protschka messbare Fortschritte beim Bürokratieabbau erkennen, noch sieht der AfD-Abgeordnete Maßnahmen, die zur Senkung der Produktionskosten in der Landwirtschaft führen. Wahrgenommen werde stattdessen auch in der Agrarpolitik „ein endloser Koalitionsstreit“. AgE
Ausgelöst wird die Krankheit durch zellwandlose Bakterien, sogenannte Phytoplasmen. Als Übertrager gilt die aus Nordamerika stammende Amerikanische Rebzikade, die als invasive Art bereits hierzulande zu finden ist. Das Staatliche Weinbauinstituts Freiburg hatte es 2024 im Markgräflerland in Baden-Württemberg und damit erstmals in Deutschland nachgewiesen. Der Krankheitserreger wird in der Europäischen Union als Quarantäneschadorganismus eingestuft, wodurch laut JKI nicht nur ein Befall meldepflichtig ist, sondern auch die infizierten Rebstöcke gerodet werden müssen. Da Krankheitserreger und Überträgerinsekt nun erstmals gemeinsam in einem deutschen Weinbaugebiet aufgetreten seien, müssten die Länderbehörden dem JKI zufolge rasch Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung zu verhindern.
Die molekularbiologischen Charakterisierungen im Nationalen Referenzlabor hätten Hinweise darauf gegeben, dass der Krankheitserreger über infiziertes Pflanzenmaterial nach Deutschland gelangt sein könnte. Aktuell sei aber noch unklar, ob es im deutschen Befallsgebiet der Amerikanischen Rebzikade bereits zu weiteren Infektionen gekommen sein könnte. Der Erreger ist nach Angaben des Forschungsinstituts aufgrund seines wirtschaftlichen Schadpotenzials gefürchtet, da die befallenen Weinreben zunächst vergilbte oder vorzeitig rot verfärbte Blätter ausbilden, die Fruchtentwicklung gestört wird und sie nicht mehr für die Weinproduktion geeignet sind. AgE
Der Bericht bezieht sich direkt auf das von der EU-Kommission für den 16. Dezember angekündigte Omnibuspaket zur Lebens- und Futtermittelsicherheit. Ein vorliegendes Leak zu den Kommissionsplänen greift die Forderungen der Abgeordneten zumindest in Teilen auf.
Das sind die Forderungen
– In einem Mitgliedstaat erteilte Zulassungen sollen in anderen EU-Ländern leichter anerkannt werden. – Zudem soll eine EU-weite Definition des rechtlichen Rahmens zur biologischen Schädlingsbekämpfung eingeführt werden. Die Hoffnung der Abgeordneten: Rechtssicherheit und beschleunigte Zulassungen. – Darüber hinaus sollen Forschung, Innovation und Ausbildung gestärkt werden. Das Ziel: Die Anwendung biologischer Pflanzenschutzmittel in der Praxis soll vorangebracht werden. – Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll es zusätzliche Leitlinien und technische Hilfestellung geben. – Außerdem sollen hinreichend finanzielle und personelle Ressourcen bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und den nationalen Prüfbehörden bereitgestellt werden. Auch dadurch soll ein Zulassungsstau vermieden werden. – Auf Druck der konservativen Parlamentsseite wird in der Entschließung der Erhalt der landwirtschaftlichen Produktivität unterstrichen. Keinsfalls dürften Landwirte ohne wirksame und bezahlbare Mittel zum Schutz ihrer Ernten dastehen. Seltene Eintracht
Der Co-Berichterstatter für den Umweltausschuss, Alexander Bernhuber, pocht auf ein „breites und ausgewogenes“ Instrumentarium für die Landwirte im Pflanzenschutz, um Kulturen wirksam zu schützen. Die Kommission fordert er auf, das Potenzial der biologischen Schädlingsbekämpfung voll auszuschöpfen. Notwendig sind aus Sicht des österreichischen EVP-Europapolitikers schnellere Zulassungen und Genehmigungen. Von der Kommission fordert er einen zweckmäßigen Rahmen, der Innovationen ermöglicht und gleichzeitig Sicherheit und Nachhaltigkeit gewährleistet.
Die Co-Berichterstatterin für den Landwirtschaftsausschuss, Anna Strolenberg, macht die breite Unterstützung im Plenum Hoffnung: „Wenn wir die Abhängigkeit von chemischen Pestiziden verringern wollen, brauchen Landwirte zugängliche, sichere und wirksame Alternativen.“ Aus Sicht der niederländischen Volt-Abgeordneten und Mitglied der Grünen-Fraktion könnten biologische Bekämpfungsmaßnahmen hier einen Beitrag leisten.
Keine Vereinfachung beim chemischen Pflanzenschutz
Regelrecht begeistert von der Entschließung zeigte sich die EU-Gruppe der Internationalen Vereinigung ökologischer Landbaubewegungen (IFOAM Organics Europe). Deren Direktor Eduardo Cuoco betonte allerdings, dass ein verbesserter Zugang zu biologischen Schädlingsbekämpfungsmitteln niemals als Vorwand dienen dürfe, um die Vorschriften für synthetische Pestizide zu lockern. Diese Pflanzenschutzmittel seien nach wie vor eine der Hauptursachen für Gesundheitsprobleme, den Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschmutzung von Boden und Wasser. Nach Auffassung von Cuoco gehen die kürzlich geleakten Kommissionspläne bei dieser Frage in die falsche Richtung. AgE
Der Ministeriumssprecher stellte zudem klar, dass weitere Bestandteile des Rentenpakets nicht für Versicherte in der AdL gelten. Das betrifft sowohl die vorgesehene Ausweitung der Mütterrente für Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren sind und für die künftig drei Jahre statt bislang zweieinhalb Jahre als Erziehungszeiten für die Rente anerkannt werden soll, als auch die sogenannte „Aktivrente“. Die als „Mütterrente“ bezeichneten Kindererziehungszeiten werden für den berechtigten Personenkreis nicht in der AdL, sondern generell in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Daher ergeben sich durch die geplante Ausweitung keine Auswirkungen für die Versicherten in der AdL. Die geplante Aktivrente sieht einen Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000 Euro monatlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für sozialversicherungspflichtige Einnahmen vor, die sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus nichtselbständiger Beschäftigung erzielen. Selbstständige sollen hier generell nicht miteinbezogen werden. Damit bleiben auch Landwirte bei dieser Regelung außen vor.
Immer weniger Beitragszahler, immer mehr Rentner
Nicht bange ist dem Bundeslandwirtschaftsministerium um die Zukunft der Alterssicherung der Landwirte. Der Sprecher erinnerte an das Inkrafttreten der Organisationsreform zum 1. Januar 2013. Mit der Schaffung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Bundesträger für alle Zweige der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sei deren Organisation an den fortschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft angepasst worden. Gleichzeitig habe man die Grundlage geschaffen, „das bewährte berufsständische soziale Sicherungssystem dauerhaft zu sichern und seine Leistungsfähigkeit zu erhalten.“
Der Optimismus im Berliner Agrarressort täuscht allerdings nicht darüber hinweg, dass sich der Strukturwandel weiter massiv auf die Alterssicherung der Landwirte auswirken wird. Aus dem soeben von der Bundesregierung vorgelegten Lagebericht über die AdL geht hervor, dass im Jahr 2025 rund 146.000 Versicherten rund 508.000 Rentnerinnen und Rentnern gegenüberstehen. Das entspricht einem Verhältnis Beitragszahler-Leistungsempfänger von 1:3,5. In zehn Jahren sinkt die Zahl der Versicherten den Prognosen zufolge auf rund 103.000, die der Rentnerinnen und Rentner auf rund 438.000. Dann kommen auf einen Beitragszahler rechnerisch schon 4,3 Rentenbezieher. Die wachsende Kluft zwischen Einnahmen und Ausgaben trägt der Bund aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen Defizitdeckung in der AdL.
Keine Überlegungen werden derzeit im Ministerium angestellt, die Hürden für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der AdL anzuheben, um dem Mitgliederschwund entgegenzuwirken. Wer außerlandwirtschaftlich mehr als die Geringfügigkeitsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verdient, kann sich von der AdL befreien lassen. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit 1. Januar 2025 bei 556 Euro im Monat. Vorschlägen, diese Grenze für die AdL anzuheben, macht sich das Agrarressort eigenen Angaben zufolge gegenwärtig nicht zu eigen. AgE
Der SMPU-Direktor verwies auf den desolaten Zustand der ukrainischen Energieinfrastruktur. Gerade die jüngsten Angriffe hätten auf die Unterbrechung der Stromversorgung und der Transportlogistik abgezielt. Gleichzeitig fänden auch weiterhin regelmäßig Raketenangriffe auf Wohngebäude statt. Das Stromnetz sei beschädigt und die Versorger dadurch gezwungen, das System durch Zwangsabschaltungen zu stabilisieren. Unter diesen Umständen sei jegliche Planung schwierig, und die Betriebe müssten ihre Arbeitspläne regelmäßig über den Haufen werfen.
Notstromaggregate halten Milchverarbeitung aufrecht
Didur wies darauf hin, dass es schon seit Jahren Stromengpässe durch russischen Beschuss gebe. Dem SMPU-Direktor zufolge haben sich die Angriffe auf die Energieinfrastruktur in den letzten Wochen aber intensiviert und fallen noch gezielter aus. Die Auswirkungen auf die Milchverarbeitung in der Ukraine hielten sich aber bislang in Grenzen, da die meisten Molkereien über Notstromaggregate verfügten. AgE
„Die Ergebnisse bestätigen noch einmal unsere langjährige Kritik an der unausgewogenen Wettbewerbssituation innerhalb der Lieferkette und beschreiben den massiven Druck, der auf den landwirtschaftlichen Betrieben lastet“, betonte DBV-Präsident Joachim Rukwied. Die Branche verzeichne seit Jahren Wertschöpfungsverluste aufgrund der dominanten Stellung des stark konzentrierten Lebensmitteleinzelhandels, der wenig Spielraum für ausgewogene Verhandlungen zwischen den Marktakteuren zulasse. Die Untersuchungen zeigten deutlich, dass die landwirtschaftlichen Betriebe von den steigenden Lebensmittelpreisen nur in sehr geringem Maße profitierten.
Wie die Monopolkommission hält auch der DBV die Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken für geeignet, um die Situation der Landwirte zu verbessern. Die Durchsetzung müsse weiter gestärkt werden. Für richtig erachtet der Verband auch die Empfehlung der Kommission, den Markt vor weiterer Konzentration zu schützen und eine effektivere Missbrauchsaufsicht einzuführen. Schließlich unterstützt er den Ansatz, durch Bürokratieabbau, strengere Fusionskontrollen und beispielsweise die Förderung innovativer Technologien die Kosteneffizienz zu verbessern. „Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, die Ergebnisse für eine zukunftsfähige, wettbewerbsfähige Landwirtschaft umzusetzen“, so Rukwied.
UTP-Richtlinie wichtig
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) wertete das Gutachten „als klaren Auftrag an die Politik, die Land- und Ernährungswirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu stärken und gleichzeitig für spürbare Entlastungen zu sorgen“. Zudem müsse die Bundesregierung das Gutachten als Auftrag verstehen, Pläne der EU zu Eingriffen in die Preissetzungsautonomie der Unternehmen und zu einem Verbot des Verkaufs unter Produktionsbedingungen zu verhindern. Marktregulierung und gesetzlich festgelegte Mindestpreise seien fatal. Sie schwächten Erzeuger und nachgelagerte Unternehmen in der Kette massiv, unterstrich DRV-Geschäftsführer Dr. Christian Weseloh.
Für entscheidend im Kampf gegen unfaire Handelspraktiken hält er die Stärkung der Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP) und des deutschen Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) sowie eine wirksame Rechtsdurchsetzung ohne Angst vor wirtschaftlichen Sanktionen. Außerdem seien die Genossenschaften zu stärken. Vor diesem Hintergrund kritisiere der DRV seit Monaten vehement die geplanten Verschärfungen bei den Artikeln 148 und 168 der Gemeinsamen Marktorganisation durch die EU, erinnerte Weseloh.
Längst auf dem Tisch
Auch der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) begrüßte das Gutachten der Monopolkommission und forderte von der Politik, „ins Handeln zu kommen“. Entsprechende Handlungsvorschläge lägen längst auf dem Tisch. Es gehe darum, Marktmechanismen zu stärken und Marktversagen zu verhindern. Die Auffassung der Monopolkommission, dass Mindestpreise für Agrarprodukte nicht das richtige Instrument seien, teilt der BDM. Theoretisch könnten sie zwar sinnvoll sein, man könne sie aber nicht marktkonform beziehungsweise praxisnah umsetzen. AgE
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