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BUIR BLIESHEIMER – IHR VERLÄSSLICHER PARTNER
Als moderne Agrargenossenschaft verbinden wir Tradition und Innovation. Unsere Expertise im Agrarhandel sichert Ihnen Qualität und Wachstum. Mit modernen Lösungen für eine erfolgreiche Landwirtschaft begleiten wir Sie von der Saat über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Energie-Angebote für Ihren Betrieb und Ihre private Energieversorgung.
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AKTUELLES
Die stellvertretende Generalsekretärin der CDU, Christina Stumpp, räumte gegenüber AGRA Europe ein, dass eine Ausnahmeregelung beim Mindestlohn politisch und rechtlich sehr schwierig durchzusetzen sei. „Wenn wir heimisches Obst und Gemüse und deutschen Wein wollen, dann geht es nicht, dass unsere Landwirte den ausländischen Saisonarbeitskräften einen viel höheren Lohn zahlen müssen als in anderen Staaten in der EU“, so Stumpp. Die CDU stehe für faire Wettbewerbsbedingungen. Auch ihr persönlich sei dieser Antrag „wichtig“.
Die CDU-Politikerin hob die Bedeutung der Agrar- und Ernährungspolitik für ihre Partei hervor. Dies komme in einer Reihe von Anträgen zum Ausdruck, über die auf dem Parteitag entschieden werde. „Unsere Mitglieder sind sich der Bedeutung von Land- und Forstwirtschaft und ländlichen Regionen bewusst und fühlen sich verantwortlich für ihre gute Entwicklung“. Die Anträge reichten von der Klimaschutzleistung der Wälder, die man stärken will, über einen wirksamen Schutz landwirtschaftlicher Flächen, den man gewährleisten möchte, bis zu neuen Züchtungstechnologien, von deren Nutzen man überzeugt ist.
Rückendeckung für Brüsseler Parlamentarier
Eine besondere Bedeutung misst Stumpp den Anträgen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und zur Stärkung der ländlichen Regionen bei. „Ohne eine gute Entwicklung der ländlichen Räume gibt es kein stabiles Europa und ohne eine starke Landwirtschaft keine Ernährungssicherheit“, sagt die Bundestagsabgeordnete, die seit Ende vergangenen Jahres gemeinsam mit Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze den Bundesfachausschuss „Starke Landwirtschaft und lebenswerte ländliche Räume“ ihrer Partei leitet. Landwirtschaft und ländliche Regionen brauchten auch in der nächsten Förderperiode ab 2028 Planungssicherheit und eine ausreichende Finanzierung. „Das GAP dürfe ebenso wenig verloren gehen wie die Mitentscheidung der Regionen“, warnt Stumpp. Mehrere Anträge dazu gäben Verhandlern ihrer Partei im Europäischen Parlament Rückendeckung und der Bundesregierung einen klaren Auftrag.
Wiederum in einem Antrag des CDU-Bezirksverbandes Südbaden wird die GAP als „systemrelevant“ bezeichnet. Sie müsse als eigenständiger Politikbereich mit eigener Haushaltslinie erhalten bleiben. Eine Absage wird in dem Antrag einer verpflichtenden Degression und Kappung der Direktzahlugen erteilt. Diese Instrumente benachteiligten historisch gewachsene Agrarstrukturen und untergrüben Leistungsgerechtigkeit sowie die Akzeptanz europäischer Agrarpolitik, lautet die Begründung. Der Antrag hebt die Notwendigkeit hervor, eigenständige und verlässliche Förderinstrumente für den ländlichen Raum zu erhalten. Ausdrücklich genannt wird LEADER als „eines der erfolgreichsten Programme der EU“.
Kontroverse Diskussionen erwartet Stumpp zum Vorschlag des Landesverbandes Schleswig-Holstein, eine Zuckersteuer für Softdrinks einzuführen. Die CDU-Politikerin machte aus ihrer Skepsis keinen Hehl. „Eine isolierte Lenkungssteuer bringt kein nachhaltiges Ergebnis“, fürchtet Stumpp. Es nütze nichts, „wenn punktuell in Soft- und Energydrinks Zucker durch künstlichen Süßstoff, der auch nicht gerade gesundheitsförderlich ist, ersetzt wird.“ Gleichzeitig steht auch für sie der ernährungspolitische Handlungsbedarf außer Frage: „Zweifelsohne müssen wir angesichts von Übergewicht und Fehlernährung bei Jugendlichen die Anstrengungen in dem Bereich noch intensivieren.“ Es gehe um mehr Ernährungsbildung, gute Angebote in Mensen und Kantinen und klare Information. AgE
Der Ausschussvorsitzende Hermann Färber zeigte sich zufrieden mit dem Stand der Gesetzgebung. Vorbehaltlich der Anhörung und sich möglicherweise daraus ergebender neuer Fragen geht der CDU-Politiker davon aus, dass es weitestgehend beim vorliegenden Regierungsentwurf bleiben wird. Einzige Änderung wird nach derzeitigem Stand sein, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen Managementpläne keine aufschiebende Wirkung haben sollen. Dies entspricht einer Forderung, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme erhoben hat und die als einzige der Länderforderungen von der Bundesregierung mitgetragen wird.
Färber wies gegenüber AGRA Europe darauf hin, dass im Zusammenhang mit den künftigen Managementplänen noch Abstimmungen über die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern notwendig seien. Dafür seien zum Teil komplizierte rechtliche Fragen abseits der gesetzlichen Neuregelung zu beachten. Färber geht davon aus, dass die Entnahme von Schadwölfen mit Beginn der anstehenden Weidesaison auf der Grundlage des geänderten Bundesjagdgesetzes erfolgen kann. Dagegen werde es noch etwas dauern, bis vollends Klarheit bei der Handhabung der Managementpläne bestehe, so der Vorsitzende. AgE
„Von September bis Dezember 2025 hatte der jeweilige Preisanstieg bei Nahrungsmitteln noch unterhalb der Gesamtteuerung gelegen“, erläuterte Destatis-Präsidentin Ruth Brand, bei der Vorlage der finalen Zahlen für Januar 2026, in dem die Gesamtinflationsrate ebenfalls bei 2,1% lag.
Marmelade und Honig deutlich teurer
Vergleicht man den Januar 2026 mit demselben Vorjahresmonat, haben sich Destatis zufolge Süßwaren wie Zucker, Marmelade und Honig um durchschnittlich 10,9% verteuert. Aber auch Obst wurde mit einem Plus von 6,1%, Eier mit 12,5% sowie Fleisch und Fleischwaren mit 4,9% binnen Jahresfrist spürbar teurer. Ein deutliches Minus wurde hingegen bei Speisefetten und Speiseölen mit einem Minus von 20,1% verzeichnet, und auch Molkereiprodukte waren bei einem Rückgang von 3,5% sowie Kartoffeln von sogar 10,1% günstiger.
Die Gesamtjahresinflation 2025 lag gegenüber dem Jahr davor bei 2,2%. Nahrungsmitteln verteuerten sich im Jahresvergleich nur um 2,0%, womit sich die Preisentwicklung bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen dämpfend auf die Gesamtinflation in Deutschland auswirkte. AgE
Laut Agrarausschuss soll die Risikoausgleichsrücklage den Betrieben ermöglichen, in wirtschaftlich guten Jahren steuerbegünstigt Rücklagen zu bilden und diese in Jahren mit außergewöhnlichen Ertrags- oder Einkommensausfällen gewinnmindernd aufzulösen. Dies entspreche der Ankündigung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, die Landwirtschaft wettbewerbsfähiger und krisenfester zu machen und dafür geeignete steuerlicher Vorsorgeinstrumente einzuführen.
Bei der Ausgestaltung der Risikoausgleichsrücklage mahnen die Länder eine einfache und rechtssichere Anwendung an. Zudem müsse der administrative Aufwand begrenzt werden. Ausdrücklich seien kleine und mittlere sowie familiengeführter Betriebe zu berücksichtigen. Allerdings hat der Bundesrat in der Vergangenheit bereits wiederholt und ohne Erfolg ein steuerliches Instrument zur Risikoabsicherung in der Land- und Forstwirtschaft gefordert. Auch die Länderagrarminister haben sich mehrfach in dieser Weise geäußert. Dies zeige den fortbestehenden Handlungsbedarf in diesem Bereich, stellt der Agrarausschuss nun fest.
Durchgangserwerb von der Grunderwerbsteuer freistellen
Grunderwerbsteuer fällt derzeit sowohl beim Kauf eines Grundstücks durch die Landgesellschaft, wenn die ihr Vorkaufsrecht ausübt, als auch beim anschließenden Verkauf an einen Landwirt. Der Ausschuss sprich von einem „Durchgangserwerb“ des Siedlungsunternehmens, der lediglich der Durchführung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts diene, um Grundstücke dauerhaft in landwirtschaftlicher Hand zu halten. Das Siedlungsunternehmen werde nicht dauerhaft Eigentümer. Daher halten die Länder es für gerechtfertigt, diesen Durchgangserwerb von der Grunderwerbsteuer freizustellen.
Dem Ausschuss zufolge haben Landwirte aufgrund der hohen Bodenpreise bereits jetzt Schwierigkeiten, über das Vorkaufsrecht Flächen zu erwerben. Ein Verzicht auf die doppelte Grunderwerbsteuer trage damit zu einer Verbesserung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts bei. Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) hatte unlängst betont, dass die Kosten dieser Maßnahme überschaubar seien. Die Steuerausfälle beliefen sich lediglich auf rund 1,3 bis 1,8 Mio. Euro im Jahr. AgE
Das Weinpaket sieht vor, dass Genehmigungen von Wiederbepflanzungen flexibler gehandhabt werden können. Nach Naturkatastrophen oder dem Auftreten von Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlingen sollen Weinbauern künftig ein Jahr länger Zeit haben, um auf der betroffenen Fläche wieder Weinstöcke zu etablieren. Vorgesehen ist außerdem, dass EU-Beihilfen für das Roden von Weinbergen genutzt werden können. Zudem sollen insgesamt bis zu 25% der pro Mitgliedstaat verfügbaren Mittel für Zahlungen zur Weindestillation und zur Grünlese genutzt werden dürfen. Die EU-Kommission hatte lediglich 20% vorgeschlagen, das Parlament auf 30% gehofft.
Neue Regeln zum Alkoholgehalt
Neue Regelungen soll es auch beim Alkoholgehalt geben. So sollen die Vorgaben für entalkoholisierte Weine erleichtert und präzisiert werden. Die Bezeichnung „alkoholfrei“, zusammen mit der Angabe „0,0%“, soll zukünftig verwendet werden können, wenn der Alkoholgehalt 0,05% nicht übersteigt. Produkte mit einem Alkoholgehalt ab 0,5% und maximal 30% des in der jeweiligen Weinkategorie vor der Entalkoholisierung üblichen Alkoholgehalts sollen laut der Vereinbarung als „alkoholreduziert“ gekennzeichnet werden. Für Weine, die für den Export bestimmt sind, soll außerdem die Pflicht entfallen, auf dem Etikett Zutaten aufzuführen.
Des Weiteren ist für Erzeugerorganisationen, die geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) verwalten, zusätzliche Unterstützung zur Förderung des Weintourismus vorgesehen. Außerdem werden neue Regeln für eine großzügigere EU-Finanzierung von Werbekampagnen erlassen. Das Ziel: Der Absatz hochwertiger europäischer Weine in Drittländern soll gestärkt werden. Vorgesehen ist, dass die EU bis zu 60% der Kosten übernimmt, während die Mitgliedstaaten bis zu 30% bei kleinen und mittleren Unternehmen und bis 20% bei größeren Unternehmen beisteuern können. Die Kosten können für insgesamt neun Jahre übernommen werden. AgE
Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, chemische Düngemittel vermehrt durch organische zu ersetzen. Daneben sollen die Kosten für die Landwirte gesenkt werden; außerdem verspricht man sich in Brüssel von der Maßnahme eine Stärkung der strategischen Autonomie des heimischen Agrarsektors.
Die Vorschläge der EU-Kommission waren im September von den Mitgliedstaaten im EU-Nitratausschuss abgesegnet worden. Da weder der Rat noch das Europaparlament innerhalb der vorgeschriebenen Frist Einspruch gegen die Anpassung der Nitratrichtlinie eingelegt haben, wird die Neuregelung nun 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Sofern die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben für Renure übernehmen wollen, müssen sie die Änderungen noch in nationales Recht überführen. AgE
Sollte einer der Mercosur-Staaten das Abkommen ratifizieren, könnte auf EU-Seite die Brüsseler Kommission die vorläufige Anwendung beschließen. Die nationalen Parlamente müssen hier nicht zustimmen. In den Mercosur-Ländern muss das Abkommen laut den Angaben der brasilianischen Staatsregierung von allen vier Gründungsmitgliedern des Mercosur – konkret Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay – genehmigt werden.
Da Silva betonte anlässlich der Eröffnung des parlamentarischen Verfahrens in Brasília die strategische Bedeutung des Abkommens für sein Land. Die EU sei Brasiliens zweitgrößter Handelspartner. Zudem solle das Abkommen die Diversifizierung der brasilianischen Handelspartnerschaften stärken und die Modernisierung der brasilianischen Industrie fördern.
Gespräche über den Waldschutz
Das EU-Mercosur-Abkommen ist derzeit auch Thema einer Delegationsreise des Ernährungsausschusses im Bundestag nach Brasilien. Außerdem geht es in Gesprächen mit brasilianischen Politik- und Wirtschaftsvertretern um die Entwicklung der Landwirtschaft und der Entwaldungsproblematik in Südamerika.
Wie brasilianische Medien berichteten, betonte unter anderem der Senator Eduardo Gomes die brasilianischen Anstrengungen im Umweltschutz. Beispielsweise seien Waldbesitzer dazu verpflichtet, einen Teil ihres Landes als Waldreservat zu erhalten. Darauf verwies auch der große brasilianische Bauernverband CNA. Brasilien verfüge über eines der strengsten Umweltgesetze der Welt, und die Landwirte hielten sich an diese Vorgaben. Zugleich unterstrichen die Verbandsvertreter die Wichtigkeit des Austauschs zwischen den Staaten. Er ermögliche eine „Entmystifizierung von Problemen im Zusammenhang mit der brasilianischen Landwirtschaft“. AgE
Kurz vor Weihnachten hatte das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) noch mitgeteilt, dass die vorläufige Einfuhrabgabe ab dem 23. Dezember je nach Unternehmen zwischen 21,9 und 42,7% des Warenwertes beträgt. Diese werden seitdem in Form einer Kaution erhoben. Offiziell werden die Einfuhrabgaben auf verschiedene Käse-, Milch- und Sahneprodukte erhoben. Kommissionskreise verbuchen die Abmilderung als Erfolg intensiver Gespräche mit dem Pekinger Handelsministerium zwischen Weihnachten und Neujahr.
Was passiert mit österreichischer Sahne? Vor allem der Sahneabsatz in Österreich könnte trotzdem leiden. Dem Vernehmen nach werden jährlich rund 100.000 Tonnen EU-Sahne nach China geliefert, davon allein 70.000 Tonnen aus der Alpenrepublik. Da der bisherige Zollsatz bereits bei 8% liegt und sich bis zu 11,7% auf annähernd 20% addieren, stellt sich aktuell so manche österreichische Molkerei die Frage, ob künftig andere Sahneproduzenten mit niedrigeren Zollsätzen in China zum Zug kommen.
Offizielle und öffentlich einsehbare Zahlen aus dem MOFCOM liegen aktuell zwar noch nicht vor. Da die Zölle ab dem 21. Februar erhoben werden sollen, was mitten ins chinesische Neujahrsfest (17.2. bis 3.3.) fällt, ist laut Kommissionskreisen mit einer früheren Bekanntgabe zu rechnen.
Das von Peking angestrengte Verfahren richtet sich offiziell gegen von der EU an den Milchsektor gezahlte Beihilfen aus Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Es handelt sich also um ein Antisubventionsverfahren. Diese werden in der Regel von der EU-Kommission sehr ernst genommen, da sie Brüsseler Beihilfepolitiken infrage stellen. Anders sieht es häufig beispielsweise bei Antidumpingverfahren aus. Die zielen meistens auf einzelne Unternehmen, denen vorgeworfen wird, ihre Exportpreise künstlich zu verbilligen. AgE
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