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AKTUELLES

Mitgliedstaaten sind nicht machtlos
Um importierte Lebensmittel den europäischen Produktionsstandards zu unterwerfen, können die Mitgliedstaaten zumindest in begrenztem Umfang eigene Maßnahmen ergreifen. Das demonstriert ein höchstrichterliches Urteil aus Frankreich. Dort muss importiertes Obst und Gemüse seit Januar frei von Rückständen mehrerer in der EU verbotener Pflanzenschutzwirkstoffe sein. Eine Beschwerde gegen diese Spiegelklausel hat das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, nun abgewiesen. Nach Einschätzung der Richter hat die Regierung auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage und im Einklang mit dem geltenden Recht gehandelt. Den Mitgliedstaaten sei es erlaubt, entsprechende Schritte zum Schutz der eigenen Bevölkerung einzuleiten. Branchenorganisation verweist auf Zusatzbelastung Eingeschaltet worden war der Staatsrat vom Verband der Obst- und Gemüseimporteure (CSIF). Laut der Branchenorganisation werden die Händler durch die Importvorgaben zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt. Auch die Vereinbarkeit mit EU-Recht wurde bezweifelt. Die französische Regierung hatte die Spiegelklauseln eingeführt, als neue Bauernproteste in der Luft lagen. Für zusätzlichen Druck sorgte seinerzeit der bevorstehende Abschluss der Verhandlungen über die endgültige Ratifizierung des Freihandelsabkommens mit den Mercosur-Staaten. Der Widerstand gegen das Abkommen war immer wieder auch mit den unterschiedlichen Produktionsstandards begründet worden. EU-Kommission hat nachgezogen Auf null gesetzt hatte Paris die Rückstandshöchstgehalte für die Wirkstoffe Carbendazim, Benomyl, Glufosinat, Thiophanat-methyl und Mancozeb. Eingeführt wurden die neuen Regelungen zunächst für ein Jahr. Für die Fungizide Carbendazim, Benomyl und Thiophanat-methyl gilt mittlerweile eine entsprechende EU-weite Regelung, die Brüssel unter durchaus vergleichbaren Vorzeichen auf den Weg gebracht hat. In Sachen Spiegelklauseln ist Frankreich in den vergangenen Jahren immer wieder vorgeprescht. Seit 2023 dürfen Fleisch und Fleischerzeugnisse aus Drittstaaten nicht mehr eingeführt werden, wenn bei der Erzeugung Antibiotika zur Wachstumsförderung oder zur Leistungssteigerung eingesetzt wurden. 2016 hatte Frankreich ein Importverbot für Kirschen aus Ländern verhängt, in denen die Behandlung mit dem Wirkstoff Dimethoat möglich war, nachdem Paris keine Notfallzulassung für das Insektizid mehr erteilt hatte. AgE
Wirtschaft fühlt sich übergangen
Bei der geplanten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) bleiben die Vorschläge der Branchenverbände unberücksichtigt. Das moniert die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN). Ihre Kritik am federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium begründet die ISN am Freitag (15.5.) folgendermaßen: Der vom Agrarressort Anfang der Woche zur Notifizierung nach Brüssel geschickte Referentenentwurf sei nahezu identisch mit der Version, zu der sich die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme geäußert hätten. Damit sei kein einziger Vorschlag der Branche in die geplante Novelle des THKG eingeflossen, folgert die Interessengemeinschaft. Das könnte auch daran liegen, dass zwischen dem Abschluss der Verbändeanhörung und dem Einreichen des Referentenentwurfs bei der EU gerade einmal eine Arbeitswoche gelegen habe, mutmaßt man in Damme. Für die ISN lassen der Zeitplan und die fehlende Reaktion auf die Änderungsvorschläge aus der Wirtschaft Zweifel daran aufkommen, dass die Stellungnahme überhaupt berücksichtigt werden sollte. Dabei zielten die gemachten Vorschläge insbesondere auf den Bürokratieabbau ab. Und sowohl Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer als auch Bundeskanzler Friedrich Merz hätten sich gerade den Abbau der Bürokratie explizit auf die Fahnen geschrieben. Wer zieht die Fäden im BMLEH? ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack hat bei der Angelegenheit ein Deja-vu: Ebenso wie die Ampel-Koalition zuvor verspreche die aktuelle Bundesregierung vollmundig, auf die Einwände der Wirtschaft einzugehen, und ziehe dann unverändert ihren „Stiefel“ durch. Es erhärte sich der Verdacht, dass es am Ende vielleicht die Beamten im Hintergrund seien, „welche die Fäden im Bundeslandwirtschaftsministerium ziehen und das Gesetz vor die Wand fahren wollen“. Wenn Rainer seinen Versprechungen nachkommen wolle, dann dürfe er eine derartige Missachtung der gesamten Wertschöpfungskette nicht durchgehen lassen. Das Ministerium hüllt sich in Schweigen Von AGRA Europe mit den Vorwürfen der ISN konfrontiert, wollte sich das BMLEH mit Verweis auf den noch laufenden Vorgang nicht äußern. Stellungnahmen der Verbände würden in der Regel aber gemeinsam mit dem Kabinettsbeschluss online veröffentlicht, teilte ein Sprecher lediglich mit. Im Rahmen der Notifizierung informiert ein EU-Mitgliedsstaat die EU-Kommission über einen nationalen Rechtsakt. Im Fall des THKG wird auch eine Prüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit des Rechtsaktes mit dem Gemeinschaftsrecht eröffnet. Dafür gilt eine bis zu sechs Monate dauernde Sperrfrist, in der der betreffende Rechtsakt nicht angewendet werden darf. Verstreicht die Sperrfrist, ohne dass die EU-Kommission Einwände erhebt, darf der Mitgliedsstaat den Rechtsakt in Kraft treten lassen. AgE
EU-Abgeordnete schlagen Alarm
Die Europäische Union könnte schon bald weitere Kapazitäten zur Produktion von Futtermittelzusatzstoffen verlieren und damit tiefer in die Abhängigkeit von Drittstaaten rutschen. Davor warnen die französischen Abgeordneten der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D) im Europaparlament. Wie die Politiker in einem Brief an den für die Industriestrategie zuständigen Vizepräsidenten der EU-Kommission, Stéphane Séjourné, darlegen, steht der Hersteller Eurolysine nach wie vor unter großem Druck durch chinesische Lieferungen der essenziellen Aminosäure Lysin. Konkret ist in dem Schreiben von „aggressivem Dumping“ die Rede. Die bereits im Juli 2025 verhängten entsprechenden Antidumpingzölle der EU sind nach Angaben der Europaabgeordneten vollkommen wirkungslos geblieben, weil die chinesischen Anbieter ihre Preise zum Ausgleich um etwa 30% abgesenkt haben. Die daraufhin von der EU-Kommission eingeleitete Untersuchung begrüßen die Politiker. Aus ihrer Sicht ist allerdings bereits klar, dass Eurolysine nur gerettet werden kann, wenn die Zölle auf Lysinimporte auf 80% angehoben werden. Unterstrichen wird in dem Brief zudem der Zeitdruck. Da Eurolysine Geld verliere, dürften die Gegenmaßnahmen nicht zu lange auf sich warten lassen, betonen die Abgeordneten. Neben 350 Arbeitsplätzen stehe auch die wirtschaftliche Souveränität der EU auf dem Spiel. Gesetzgebung anpassen Vor dem Hintergrund einer drohenden Pleite von Eurolysine nehmen die französischen Sozialdemokraten auch die EU-Kommission in die Pflicht. Ins Spiel bringen sie kurzfristige finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für das Unternehmen. Angeregt wird außerdem, die Gesetzgebung zu Antidumpingzöllen so zu ändern, dass auf Preissenkungen zur Absorption der Mehrkosten vonseiten der ausländischen Hersteller automatisch reagiert wird und nicht mehr länger eine erneute Untersuchung stattfinden muss. Ihre Antidumping-Untersuchung zu Lysin hatte die EU-Kommission im Mai 2024 eröffnet. Eingereicht hatte den Antrag der Hersteller Metex Noovistago, dessen Mutterkonzern kurze Zeit später in die Insolvenz gegangen ist. Der Standort in Amiens, wo neben Lysin auch weitere Aminosäuren hergestellt werden, wurde unter der Firmierung Eurolysine von der Unternehmensgruppe Avril übernommen und weitergeführt. Endgültig eingeführt wurden die Antidumpingzölle auf chinesisches Lysin schließlich im Juli 2025. Bereits im Februar des laufenden Jahres hatte Eurolysine darauf aufmerksam gemacht, dass die Gegenmaßnahmen der EU ihren Effekt verfehlten. AgE
Schneller, besser und billiger
Vorteile für die heimische Agrarwirtschaft erwartet die Bundesregierung von der künftigen EU-Verordnung zur Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT). In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion begründet die Regierung ihren Optimismus mit einem beschleunigten Züchtungsfortschritt, mehr Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit sowie geringeren Kosten. So sehe der Brüsseler Verordnungsvorschlag deutliche Erleichterungen für das Inverkehrbringen von Pflanzen der Kategorie 1 (NZT-1-Pflanzen) vor, deren genetische Veränderungen auch auf natürlichem Weg oder durch konventionelle Züchtung entstehen können. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Verfahrenskosten für die Antragstellung bei NZT-1-Pflanzen im Vergleich zu den Zulassungskosten für die klassischen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sehr stark reduzieren würden. So müssten die durch neue genomische Techniken gezüchteten Pflanzen vor einem Inverkerbringen oder einer Freisetzung laut Verordnungsentwurf lediglich ein Verifizierungsverfahren durchlaufen und in einer öffentlichen EU-Datenbank registriert werden. Für die Pflanzenzuchtunternehmen verbessere sich damit die europäische Wettbewerbssituation und teilweise auch die Position gegenüber Drittstaaten. Für den ökologischen Landbau und die Ohne-Gentechnik-Branche stelle die vorgesehene Verordnung eine Herausforderung dar, räumt die Bundesregierung ein. Beide Bereiche stünden vor der Aufgabe, exklusive Lieferketten ohne Verwendung von GVO zu organisieren. Zwar könne hierbei auf die bereits vorhandenen Systeme der Dokumentation und Rückverfolgbarkeit zurückgegriffen werden. Da jedoch für NZT-1-Pflanzen in Anbau und Verarbeitung künftig aufgrund der Vollharmonisierung der geplanten Regelungen verpflichtende nationale Koexistenzmaßnahmen bei Wirksamwerden rechtlich nicht zulässig seien, obliege es grundsätzlich den jeweiligen Unternehmen oder Zertifizierungssystemen, hier entsprechende Sorgfalt walten zu lassen. AgE
„Die Krise wird sich hinziehen“
Die wirtschaftlichen Folgen des Irankrieges werden auch nach einem potenziellen Ende des Konfliktes noch für längere Zeit deutlich zu spüren sein. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Antonin Finkelnburg, hingewiesen. „Ich warne davor zu glauben, dass diese Krise zu Ende ist, wenn der Krieg zu Ende ist“, sagte Finkelnburg bei einer Podiumsdiskussion zum Thema „Offene Märkte, starke Lieferketten“, die vom Verband „Der Agrarhandel“ am Mittwoch (6.5.) in Hamburg veranstaltet wurde. Der BGA-Geschäftsführer begründet seine Einschätzung unter anderem mit der Zerstörung von Produktionsanlagen im Krisengebiet. „Bis die wieder repariert sind und funktionieren, wird es Brüche und Abrisse in der Lieferkette geben, weil die Produktion einfach nicht mehr hinterherkommt“. Laut Finkelnburg treffen in diesen Tagen die letzten Schiffe aus der Golfregion ein, die noch vor dem Krieg losgefahren seien. „Jetzt merken wir erst tatsächlich die Spannung in der Lieferkette“, verdeutlichte der Verbandschef. Er geht davon aus, dass die infolge des Krieges gestiegenen Preise auf absehbarer Zeit nicht sinken werden. Das wird Finkelnburg zufolge auch für die „massiv“ gestiegenen Düngemittelpreise gelten, sodass zeitversetzt ein deutlicher Anstieg der Lebensmittelpreise auf dem Weltmarkt zu befürchten sei. „Mercosur ist ein toller Erfolg“ Um die Lieferketten widerstandsfähiger zu machen, sollte aus Sicht des BGA-Geschäftsführers der freie Handel gestärkt werden. Er sieht dabei auch Berlin und Brüssel in der Pflicht, innereuropäische Handelshindernisse zu beseitigen. Gerade im Agrarbereich gebe es „Dutzende“ von Regelungen mit unterschiedlichen Auslegungen in den Mitgliedstaaten. Unerlässlich sind für Finkelnburg auch weitere Freihandelsabkommen. „Mercosur ist ein toller Erfolg, wir brauchen mehr davon“, so seine Einordnung. Berlin und Brüssel sieht der BGA-Geschäftsführer auch gefordert, Bürokratie abzubauen. „Wenn ich auf die Bundesregierung schaue und sehe, man nimmt Rekordschulden auf, hat aber kein Geld, um die Unternehmen zu entlasten, dann sollte man zumindest versuchen, Bürokratie abzubauen.“ Das koste nichts und bringe viel. Landwirte sollten kontinuierlich vermarkten Langfristige Auswirkungen auf die Lieferketten erwartet auch der Geschäftsführer der BAT Agrar GmbH & Co. KG, Ludwig Striewe. Er verwies darauf, dass nicht nur bei Öl und Düngemitteln, sondern auch damit verbundenen Vorprodukten Versorgungsengpässe zu erwarten seien, etwa bei Schwefelsäure. Mit Blick auf die großen Unsicherheiten über den weiteren Verlauf des Krieges empfiehlt Striewe nicht nur den Landwirten, „nicht alles auf eine Karte zu setzen und kontinuierlich zu vermarkten“. Auch Betriebsmittel sollten kontinuierlich eingekauft werden, auch wenn das Preisniveau relativ hoch erscheine. „Aber man darf nicht auf dem einen Fuß erwischt werden, dann kann es richtig schädlich werden“, warnte Striewe. Die Düngerversorgung hierzulande ist laut dem Agrarmarktexperten für das aktuelle Frühjahr weitgehend gedeckt. Speziell in Norddeutschland seien die Betriebe gut aufgestellt, im Süden etwas weniger. „Spannend“ wird aus Striewes Sicht die weitere Entwicklung im Jahresverlauf werden. Es bleibe abzuwarten, wie sich die Marktteilnehmer verhalten würden. Gedanken macht man sich bei der BAT Agrar dem Geschäftsführer zufolge über die Düngemittelversorgung zur Ernte 2027. Wenn die Landwirte über sechs oder sieben Monate nicht einkauften, würden irgendwann die Anlagen abgeschaltet. „Und wenn dann im November sich alles normalisiert, hätten wir möglicherweise nicht mehr genügend Kapazität und Zeit, die Düngerversorgung für das nächste Frühjahr herzustellen.“ Reisanbau unter Druck Die Auswirkungen des Irankrieges auf andere Erdteile beleuchtete Prof. Regina Birner von der Universität Hohenheim. Laut der Leiterin des Fachgebiets Sozialer und institutioneller Wandel in der landwirtschaftlichen Entwicklung machen den asiatischen Ländern insbesondere die hohen Energie- und Düngemittelpreise zu schaffen. Systeme wie der Reisanbau in Südasien seien sehr düngeintensiv und daher unmittelbar betroffen. Die gestiegenen Kosten machen sich laut der Agrarwissenschaftlerin außerdem beim Energieeinsatz für die Bewässerung bemerkbar. Das betreffe Regionen, die für die globale Versorgung mit Nahrungsmitteln sehr wichtig seien. Afrikanische Länder werden laut Birner aufgrund des eher geringen eigenen Produktionspotenzials insbesondere dann unter Druck geraten, wenn die Lebensmittelpreise steigen. Laut der Wissenschaftlerin ist vorerst aber nicht damit zu rechnen, dass sich eine Preiskrise wie nach der Corona-Pandemie in Verbindung mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine wiederholt. „Da sind die Bedingungen glücklicherweise etwas anders“, so Birner. Es gebe keine sehr starken Nachfragesteigerungen und die Versorgungslage werde auch besser eingeschätzt. Die Ernteprognosen sähen besser aus und auch die Lagerbestände seien höher, vielleicht mit Einschränkungen beim Mais. AgE
Prognose für 2026 bestätigt
Die Agravis Raiffeisen AG bleibt bei ihrer Mitte März vorlegten Prognose für das Geschäftsjahr 2026. Erwartet werden ein Jahresumsatz von 8,1 Mrd. Euro und ein Ergebnis vor Steuern von 70,2 Mio. Euro. Außerdem will das Unternehmen seine Eigenkapitalquote ausbauen. Aktuell liege die Agravis „im Korridor der Erwartungen“, berichtete der Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Köckler am Mittwoch (6.5.) auf der Hauptversammlung in Oldenburg. Das Geschäftsjahr 2025 hatte der Agrarkonzern mit einem Umsatz von 8,4 Mrd. Euro und einem Ergebnis vor Steuern von 70,1 Mio. Euro abgeschlossen. „Wir bleiben im Chancenmodus“, betonte Köckler, wenngleich das Tagesgeschäft weiterhin fordernd bleibe. Das liege nicht zuletzt am Irankrieg, der die Preise für Betriebsmittel nach oben getrieben habe. Die positiven Preisimpulse für Getreide und Ölsaaten sieht der Konzernchef als Bestätigung dafür, dass es richtig ist, den intensiven Pflanzenbau im Sinne einer innovativ-nachhaltigen Landwirtschaft am Ertragsoptimum auszurichten. Mit Blick auf die Landtechnik sieht Köckler für den weiteren Jahresverlauf 2026 eine sich leicht abschwächende Investitionsneigung der Bauern. Allerdings sei die Werkstattauslastung weiterhin auf hohem Niveau. Bei Mischfutter erwartet Köckler weitere Marktbereinigungen und Mengenrückgänge. Im Bereich der Raiffeisen-Märkte setzt die Agravis auf das analoge Geschäft in Verknüpfung mit dem E-Commerce. Genossenschaftliche Lösungen angestrebt Thematisiert wurden auf der Hauptversammlung auch genossenschaftliche Lösungen im Agrarhandel. Anlass dazu ist eine mögliche Beteiligung der Agravis am Warengeschäft der Volksbank VR Plus Altmark-Wendland. Die im Norden von Sachsen-Anhalt ansässige Bank will sich von diesem Geschäftszweig trennen. Gemeinsam mit umliegenden Genossenschaften werde derzeit eine mögliche Beteiligungslösung unter Federführung der Agravis Niedersachsen-Süd GmbH geprüft, teilte Agravis-Vorstandsmitglied Jan Heinecke mit. Dieses Vorgehen entspreche dem eigenen Selbstverständnis innerhalb des genossenschaftlichen Agrarhandels, so Heinecke: „Wir glauben daran, dass es richtig ist, das Warengeschäft nicht meistbietend in Einzelteile zu zerschlagen“. In unterschiedlichen Regionen des Arbeitsgebiets habe bereits gemeinsam mit genossenschaftlichen Partnern solche gemeinsamen Lösungen umgesetzt. Dies könnte nach Ansicht von Heinecke auch für andere Regionen eine Blaupause sein, denn in vielen Teilen Deutschlands stünden Genossenschaften aufgrund des Strukturwandels vor ähnlichen Herausforderungen. AgE
Verzögerung im Europaparlament
Die endgültige Zustimmung des Europaparlaments zur Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT) wird noch ein wenig länger auf sich warten lassen. Der zuständige Umweltausschuss hat die für Dienstag (5.5.) angesetzte Abstimmung über den im Trilog ausgehandelten Kompromiss verschoben. Nach Angaben des Parlaments sind insgesamt 37 Änderungsanträge eingegangen, die zunächst geprüft und übersetzt werden müssen. Einen neuen Termin für die Abstimmung gibt es bislang nicht. Die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses soll nach aktuellem Stand am 1. und 2. Juni stattfinden. Dem Vernehmen nach könnte das Plenum dann in der Sitzung vom 15. bis zum 18. Juni über seine endgültige Zustimmung entscheiden. Wie AGRA Europe aus Parlamentskreisen erfahren konnte, stammen die Änderungsanträge aus den Reihen der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), der Grünen und der Linken. Die Sozialdemokraten um ihren Schattenberichterstatter Christophe Clergeau sollen insgesamt 16 Anträge eingebracht haben, die vornehmlich auf die Patentfrage sowie die Rückverfolgbarkeit von NZT-Produkten zielen sollen. Im Grundsatz sollen die Inhaber von Patenten auf NZT-Pflanzen verpflichtet werden, an offiziellen Lizenzplattformen mitzuwirken. So soll die Bildung von Monopolen verhindert und zugleich ein angemessener Zugang zu Genmaterial für Züchter sichergestellt werden. Flankierend zielen die Änderungen darauf ab, Patente auf natürlicherweise vorkommende Eigenschaften sowie mit „klassischen“ Methoden erzeugte Sorten zu verbieten. Außerdem wollen die Sozialdemokraten Landwirte vor rechtlichen Konsequenzen schützen, sollten sie unabsichtlich patentiertes Material genutzt haben. Abzuwarten bleibt, ob und welche Änderungsanträge eine Mehrheit im Ausschuss und im Plenum finden werden. Sollte das Parlament den mit dem Rat ausgehandelten Kompromiss tatsächlich nochmals aufmachen und verändern, müssten in der Folge die Mitgliedstaaten ebenfalls erneut ihr Placet geben. Das würde für weitere Verzögerungen sorgen, möglicherweise auch für längere – der Rat hatte bereits im ersten Anlauf sehr viel länger als das Parlament dafür gebraucht, sich auf eine gemeinsame Position zu verständigen. AgE
Besser – aber noch nicht gut
Die Verbände im Bereich der tierischen Veredlung sind noch nicht vollends zufrieden mit dem Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG). In ihrer gemeinsamen Stellungnahme räumt die Verbändeallianz zwar ein, dass das BMLEH wichtige Anregungen aus ihrem Gesamtkonzept aufgegriffen habe. Nach wie vor enthalte die Vorlage jedoch Elemente, die dem Ziel der Bürokratievermeidung widersprächen. Genannt werden die vorgesehene Registrierungspflicht, die obligatorische Kennzeichnung mit dem staatlichen Logo sowie die Regelungen zur Kontrolle der tierhaltenden Betriebe. Die Länder- und Verbändeanhörung zur Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetztes ist Ende der vergangenen Woche beendet worden. Der Entwurf wird nun noch einmal final innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Wie ein Sprecher des BMLEH betonte, soll der Entwurf anschließend zügig der Europäischen Kommission zur Notifizierung übermittelt werden. Für die Notifizierung gilt in der Regel eine dreimonatige Stillhaltefrist. Läuft in Brüssel alles glatt, wird das Kabinett am 12. August den Gesetzentwurf beschließen. Der erste Durchgang im Bundesrat ist für den 23. September terminiert, die erste Lesung im Bundestag für den 15. Oktober. In zweiter und dritter Lesung beschließen soll der Bundestag das Gesetz gemäß Zeitplan am 12. November, bevor dann die Länderkammer am 18. Dezember endgültig grünes Licht gibt. Inkrafttreten soll das geänderte Tierhaltungskennzeichnungsgesetz am 1. Januar 2027. Registrierungspflicht überflüssig? Nicht notwendig ist nach Auffassung der Verbändeallianz eine Registrierungspflicht für die tierhaltenden Betriebe. Der Zweck der Registrierung könne allein dadurch erreicht werden, dass die Verantwortung für eine transparente und wahrheitsgemäße Kennzeichnung dem Inverkehrbringer der Ware übertragen werde. Er müsse sicherstellen und nachweisen, dass der von ihm eingesetzte Rohstoff den Angaben der Haltungsformstufe entspreche. Nicht zu rechtfertigen sei zudem, dass laut Referentenentwurf die Länder für die Überwachung der Regelungen verantwortlich sein sollten. Stattdessen solle die Kontrolle durch akkreditierte Kontrollstellen erfolgen. Die amtliche Überwachung solle sich auf die Kontrolle der Kontrolle beschränken. Als unnötig und bürokratisch kritisieren die Verbände die vorgesehene Kennzeichnung mit einem staatlichen Logo. Stattdessen reicht aus ihrer Sicht bei kennzeichnungspflichtigen Lebensmitteln eine Deklarationspflicht mit feststehenden Begriffen für die einzelnen Haltungsformstufen aus. Damit werde eine doppelte Ausweisung von Informationen und ein erheblicher Informationsauswand für das neue Logo vermieden, so die Begründung. Sollte der Gesetzgeber dennoch auf ein staatliches Logo bestehen, sollte die zusätzliche Nutzung neben privatwirtschaftlichen Systemen freiwillig sein. Für unerlässlich halten die Verbände eine Übergangsfrist, die mindestens zehn Monate nach Inkrafttreten des THKG betragen müsse. Dies sei nötig, da der bestehende Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren kaum mehr eingehalten werden könne. Kernforderungen aufgegriffen Mitglieder der Verbändeallianz sind der Deutsche Bauernverband (DBV), die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), der Bundesverband Rind und Schwein (BRS), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Verband der Deutschen Fleischwirtschaft (VDF), der Bundesverband Deutscher Wurst- und Schinkenproduzenten (BVWS) sowie der Handelsverband Lebensmittel (BVLH). Sie hatten im Sommer vergangenen Jahres ein Gesamtkonzept für eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Die Kernpunkte, darunter ein voll umfängliches Downgrading sowie die Einbeziehung des Außer-Haus-Verzehrs und von ausländischer Ware, sind in den Ministeriumsentwurf eingegangen. Positiv wertet die Allianz, dass die Haltungskennzeichnung künftig den gesamten Lebenszyklus des Schweins umfassen soll. Die Einbeziehung von Sauen und Ferkeln sei sachgerecht und „ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Tierwohls entlang der gesamten Wertschöpfungskette“, heißt es in der Stellungnahme. An die Stelle eines Verweises auf nationales Recht sollte den Verbänden zufolge allerdings ein Katalog mit Tierwohlkriterien im THKG treten, der die wesentlichen Anforderungen für die Haltungsformstufen 2 bis 5 inhaltlich klar definiere. AgE

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