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BUIR BLIESHEIMER – IHR VERLÄSSLICHER PARTNER
Als moderne Agrargenossenschaft verbinden wir Tradition und Innovation. Unsere Expertise im Agrarhandel sichert Ihnen Qualität und Wachstum. Mit modernen Lösungen für eine erfolgreiche Landwirtschaft begleiten wir Sie von der Saat über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Energie-Angebote für Ihren Betrieb und Ihre private Energieversorgung.
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AKTUELLES
Der stärkste Rückgang ergibt sich aus den Berechnungen beim Weizen, auf den das Gros der ukrainischen Agrarausfuhren in die EU entfällt; hier werden die Exporteinnahmen der Studie zufolge wahrscheinlich um 1,15 Mrd. $ (1,0 Mrd. Euro) oder 80% zurückgehen. Die Menge der Weizenlieferungen dürfte von 6,34 Mio. Tonnen auf 1,3 Mio. Tonnen sinken.
Für Zucker erwartet die KSE Einbußen von etwa 159 Mio. $ (137 Mio. Euro) beziehungsweise 69%. Bekanntlich wurden die ukrainischen Zuckerlieferungen auf jährlich 100.000 Tonnen gedeckelt, wohingegen es 2024 noch 325.000 Tonnen waren. Die Reduzierung der Importe wird bei Geflügelfleisch und Innereien ein Minus von rund 46 Mio. $ (40 Mio. Euro) zur Folge haben. Bei Gerste werden geschätzte 38 Mio. $ (33 Mio. Euro) in den ukrainischen Kassen fehlen.
Die Experten der Kyiv School of Economics räumen ein, dass die neuen Handelsregelungen mit der Ukraine für die europäischen Landwirte ökonomisch gesehen vorteilhaft sind. Allerdings sei davon auszugehen, dass die Nachteile für die Verbraucher und die Lebensmittelverarbeiter in der Gemeinschaft diese Vorteile überwiegen werden. Unter dem Strich dürften die neuen Zollquoten der EU-Wirtschaft jährlich etwa 80 Mio. $ (69 Mio. Euro) an „Sozialleistungsverlusten“ kosten. Auf die gesamte EU gesehen sei das aber marginal. AgE
An die Stelle der bestehenden Düngeregeln sollte den drei Ländern zufolge eine betriebliche Stickstoff-Obergrenze treten. Die solle den Angaben zufolge den Nährstoffbedarf der angebauten Kulturen decken und durch die Nutzung von vorhandenen Datengrundlagen wie dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) und dem Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier) kontrolliert werden. Die nicht kontrollierbare Stickstoffdüngung der Einzelflächen soll der Betrieb eigenverantwortlich nach guter fachlicher Praxis machen. Das Konzept sieht ferner vor, dass Biogasbetriebe eine Biogasbilanz erstellen sollen, Betriebe mit mehr als 3 Großvieheinheiten je Hektar eine Stallbilanz. Ergänzend zur Meldung der Wirtschaftsdüngeraufnahme und -abgabe soll der Agrarhandel jährlich den jeweils von einem Betrieb eingekauften Mineraldünger melden. Schließlich soll ein Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nitratrichtlinie aufgelegt werden.
Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gehen eigenen Angaben zufolge davon aus, dass mit einer solchen Kombination aus bedarfsgerechter, betrieblicher Stickstoff- sowie Phosphat-Obergrenze, deren konsequenter Kontrolle sowie einem flankierenden Monitoring zur Maßnahmenwirkung wesentliche Ziele erreicht werden können. Auf diese Weise, so heißt es in dem Vorschlag, würden die EU-rechtlichen Vorgaben erfüllt, werde die bürokratische Belastung für die Landwirte gegenüber dem Status quo gesenkt und seien weitere Verbesserungen beim Gewässerschutz zu erwarten.
Nicht alle über einen Kamm scheren
Dass der Drei-Länder-Antrag bei der Agrarministerkonferenz die Zustimmung der übrigen 13 Länder erhält, scheint jedoch ausgeschlossen. Selbst auf der B-Seite gibt es offenbar bislang kein Einvernehmen. Die Minister der CDU-geführten Häuser seien „im Austausch“, erklärte Baden-Württembergs Ressortchef Peter Hauk gegenüber AGRA Europe. Wichtig ist für Hauk, „dass nicht alle Landwirte über einen Kamm geschert werden“. Stattdessen müssten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, wo es nötig sei. Gleichzeitig müssten auch die Verursacher außerhalb der Landwirtschaft ihren Teil zu einer Minimierung der Nitratbelastung beitragen. Insbesondere dort, wo objektiv keine Gefährdung des Grundwassers vorliege, müssten die Landwirte von Bürokratie, Dokumentation und Kalenderwirtschaft entlastet werden.
Nach einem bereits Ende vergangenen Jahres vorgelegten Konzept will Baden-Württemberg grundsätzlich an der Ausweisung von Roten Gebieten festhalten. Auf diese Weise seien Regionen mit hohen Belastungen im Grundwasser kleinräumig zu lokalisieren. Voraussetzung für mehr Verursachergerechtigkeit erfordere den Nachweis einer gewässerschonenden Bewirtschaftung in Roten Gebieten. Dieser Nachweis soll laut dem Stuttgarter Konzept auf Antrag eines Betriebes durch kulturbezogene Nmin-Untersuchung erfolgen und dabei alle Kulturen im nitratbelasteten Gebiet einbeziehen. Betriebe, die im Herbst Nmin-Referenzwerte einhalten, sollen auf den beprobten Flächen von zusätzlichen Auflagen ausgenommen werden. Bei überhöhten Nmin-Werten sollen eine fachliche Beratung sowie besondere Maßnahmen wie etwa eine Nährstoffbilanzierung erfolgen. AgE
Nach dem Milchgipfel müsse Rainer unmittelbar einen weiteren Gesprächstermin anbieten, heißt es in der Erklärung. Dabei sollte praxisbezogen über die Handhabung von Lieferverträgen in der Landwirtschaft gesprochen werden, ergänzt durch Beispiele aus der Praxis. Darüber hinaus müsse thematisiert werden, wie die Produktionskosten auf den Milchviehbetrieben ermittelt und eingebunden werden.
Hingewiesen wird in der Erklärung darauf, dass es eine hoheitliche Aufgabe der Landwirtschaftskammern sei, die Produktionskosten zu ermitteln; Daten dazu lägen bereits umfänglich den Landwirtschaftsministerien der Bundesländer vor. „Die wirtschaftliche Situation auf den Höfen ist dramatisch“, fassen die Unterzeichner des Papiers die Lage zusammen. Übermengen auf dem Milchmarkt drückten die Erzeugerpreise empfindlich nach unten. Deshalb müsse jetzt gehandelt werden.
Für mehr Transparenz am Markt
Laut Elisabeth Waizzenegger, Mitglied im AbL-Bundesvorstand, brauchen die Milcherzeuger einen transparenten Marktüberblick und verbindliche Verträge, in denen vorab Preise, Mengen, Qualitäten und Laufzeiten festgelegt sind. Derzeit hätten die Milchbauern keine Möglichkeiten, wirksam am Markt zu agieren und ihre Produktionskosten zu erwirtschaften. Vorgeschlagene Instrumente wie die Risikoausgleichsrücklage seien nicht geeignet, die aktuelle Krise zu entschärfen oder weitere vorzubeugen, betonte Waizzenegger. Daher müsse es kurzfristig den freiwilligen Lieferverzicht geben, um die preisdrückenden Milchübermengen zu reduzieren.
Vorgestellt wurde auf der Milchtagung ein Vertragsmodell, das die Produktionskosten nach dem Milch-Marker-Index berücksichtigt. Über die Hofmolkerei „Volle Kanne“ werde die Milch auf Grundlage der Produktionskosten verkauft, erläuterte der Landesvorsitzende Nordrhein-Westfalen des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter (BDM), Michael Alterauge. „Wir brechen die Kosten hoch und durchbrechen damit das übliche System, dass die Kosten zu uns Milchbetrieben runtergebrochen werden, also wir nur das ausgezahlt kriegen, was am Ende der Kette übrigbleibt“, so Alterauge. AgE
Unterdessen stieß die Initiative des Ministers bei der Opposition im Bundestag auf scharfe Kritik. Der zuständige Berichterstatter der Grünen im Haushaltsausschuss, Leon Eckert, bezeichnete die Kürzungspläne ohne Beteiligung des Parlaments als inakzeptabel. Statt wie im Koalitionsvertrag angekündigt die GAK-Mittel zu erhöhen, setze Rainer jetzt den Rotstift an. Damit falle er der Landwirtschaft in den Rücken oder er sei „schlicht zu schwach, sie zu verteidigen“. Fraktionskollege Karl Bär kritisierte insbesondere, dass der Minister beim Ökolandbau sparen wolle. Ihr Unverständnis über die Entscheidung brachte auch die agrarpolitische Sprecherin der Linken, Ina Latendorf, zum Ausdruck. Nachdem bereits die GAK-Bundesmittel für dieses Jahr zwar nominal stabil gehalten, real jedoch gesenkt worden seien und sich die von der Koalition in Aussicht gestellten 1,5 Mrd. Euro für den Umbau der Tierhaltung als „Luftschloss“ entpuppt hätten, wäre eine nachträgliche Kürzung der Abgeordneten zufolge „ein weiteres gefährliches Signal der Unzuverlässigkeit aus dem BLMEH.“ Ähnlich äußerte sich der geschäftsführende Vorstand des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig. Für ihn wäre eine nachträgliche Kürzung der GAK-Mittel „ein klarer Wortbruch gegenüber den Betrieben und ein fatales Signal an alle, die in Nachhaltigkeit, Ökolandbau und ländliche Entwicklung investieren“. Der Ökolandbau dürfe nicht zum Verschiebebahnhof der Haushaltspolitik gemacht werden, warnte Röhrig. Höfe brauchten Verlässlichkeit und Planungssicherheit, aber keine kurzfristigen Sparübungen auf ihrem Rücken. „Wer hier kürzt, gefährdet Existenzen und verspielt Vertrauen“, warnte der Chef des Bio-Spitzenverbandes. AgE
Laut der Senckenberg-Gesellschaft wurden im betrachteten Zeitraum 2005 bis 2020 Grasland und Feuchtgebiete fast viermal schneller in landwirtschaftliche Nutzflächen umgewandelt als bewaldete Gebiete. An der Spitze lag Brasilien mit 13% der umgewidmeten Fläche, gefolgt von Russland, Indien, China und den USA mit Anteilen von jeweils etwa 6%. Rund 54% der in Ackerland umwandelten, nicht-waldbasierten Ökosysteme entfielen weltweit auf die Nahrungsmittelproduktion. Der Produktion von Tierfutter waren 34% zuzuordnen; hier lagen Brasilien, Argentinien und die USA mit Anteilen von mehr als 50% weit vorn.
Die Forscher konnten nach eigenen Angaben eine starke Verbindung zwischen landwirtschaftlicher Produktion und dem Konsum in wohlhabenden und schnell wachsenden Volkswirtschaften nachweisen. Die Studienergebnisse zeigen, dass rund 20% der umgewandelten Flächen für die Exportproduktion bestimmt waren. Der Anteil von Futterpflanzen wie Soja und Mais lag bei bis zu 32%. In Brasilien und Argentinien entfielen sogar rund 70% der gesamten umgewandelten Ackerfläche und rund 80% des für den Anbau von Tierfutter genutzten Landes auf die Exportproduktion.
Die Wissenschaftler verweisen darauf, dass nicht-forstwirtschaftliche Ökosysteme besonders geschützt werden müssten. Da sich die politischen Maßnahmen bisher hauptsächlich auf den Schutz der Wälder konzentrierten, wachse der Druck auf andere ökologisch wichtige, oft übersehene Lebensräume wie Grasland und offene Feuchtgebiete. Um zu verhindern, dass dieser Nutzungsdruck einfach auf andere Ökosysteme verlagert werde, müssten politische Maßnahmen besser koordiniert werden. Außerdem müssten Produzenten und Verbraucher in international vernetzten Lieferketten eine größere Verantwortung übernehmen. AgE
Der Agrarkommissar betonte, dass er die aktuellen Herausforderungen der Schweinehalter erkenne. Sinkende Erzeugerpreise, steigende Produktionskosten sowie die Afrikanische Schweinepest (ASP) übten einen großen Druck auf die Landwirte aus. Hinzu kämen die chinesischen Antidumpingzölle, die „eine erhebliche Wirkung“ hätten. Die gegenwärtige Marktlage rechtfertige jedoch nicht die Aktivierung von EU-Notfallmaßnahmen.
Laut Hansen wird die Kommission die Marktlage im Auge behalten. „Wir sind bereit, einzugreifen, wenn die Situation es erfordern sollte“, so der Luxemburger. Zudem könnten die Mitgliedstaaten weiterhin nationale Unterstützungsinstrumente nutzen. Aus Sicht von Hansen ist es nicht überraschend, dass es nach einer Phase starken Produktionswachstums Preisrückgänge gab und Marktkorrekturen folgten. Der Agrarkommissar sieht Anzeichen einer Stabilisierung und Erholung am EU-Schweinemarkt. Schritt für Schritt würden die Schweinepreise wieder steigen.
Unter den Mitgliedstaaten herrschte Uneinigkeit darüber, ob ein sofortiges Eingreifen der Kommission am Schweinemarkt tatsächlich notwendig ist. Deutschland positionierte sich als einziges EU-Land klar dagegen. Der Markt bewege sich im saisonal üblichen Rahmen, und es gebe keine Anhaltspunkte für eine Störung, so die Einschätzung der deutschen Delegation. In der Bundesrepublik fehlten zwar die Impulse am Schweinemarkt und das Preisniveau sei niedrig; das rechtfertige aber nicht eine Marktintervention der Kommission. Vielmehr sollte die Brüsseler Behörde das Geschehen an Schweinemarkt weiter beobachten. Andere Staaten signalisierten grundsätzliche Offenheit für Marktinterventionen, ohne jedoch sofortige finanzielle Unterstützung zu fordern. AgE
Das Abkommen mit Indonesien sieht vor, dass der pauschale Zollsatz von 32%, der auf indonesische Güter seit vergangenem Jahr erhoben wurde, für die meisten Waren auf 19% reduziert wird. Rund 1.800 Produkte, darunter Palmöl, Kaffee, Kakao und Gewürze, sollen sogar zollfrei in die USA geliefert werden können.
Das südostasiatische Land soll laut der Einigung im Gegenzug die Zölle auf 99% der US-Produkte streichen. Zudem verpflichtet sich Jakarta unter anderem, Agrarprodukte aus den USA im Wert von 4,5 Mrd. US-Dollar zu beziehen, darunter Sojabohnen und Weizen.
Indonesien würde sich in schlechtere Position begeben
Der an der Australian National University lehrende indonesische Rechtswissenschaftler Aristyo Rizka Darmawan hat die indonesische Regierung unterdessen davor gewarnt, das Abkommen zu ratifizieren. Da der zugrunde liegende US-Zoll in Höhe von 32% vom obersten Gerichtshof der USA für illegal erklärt wurde, müsse auch das Abkommen neu bewertet werden, argumentiert er in einem auf der Website der Universität veröffentlichten Meinungsbeitrag.
Darin führt der Rechtswissenschaftler aus, dass der „illegale und ungleiche Deal“ ohnehin die USA bevorzugt habe. Zudem habe Trump unmittelbar nach dem Urteil eine Anordnung unterzeichnet, die auf einer neuen rechtlichen Grundlage einen weltweiten pauschalen Zoll in Höhe von 15% festlege. Dies müsse grundsätzlich auch für Indonesien gelten, so Darmawan. Sollte Indonesien daher am Vertrag mit den vorgesehenen Zöllen von 19% festhalten, würde sich das Land „freiwillig in eine deutlich ungünstigere Position begeben als andere Staaten“, warnt er. AgE
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